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# Verantwortungsvoll sourcen

> Mit AI-gesourcten Kandidaten unter der DSGVO arbeiten: berechtigtes Interesse, Zurückhaltung bei Kontaktdaten, ehrliches Kunden-Reporting.

AI-Sourcing ändert nichts an Ihren rechtlichen Pflichten; es macht Disziplin leichter durchzuhalten. Ein paar Arbeitsregeln, die sich in der DACH-Praxis bewähren:

## Erst das Mandat, dann die Suche

Berechtigtes Interesse ist die übliche Rechtsgrundlage fürs Sourcing, und sie ist am stärksten, wenn hinter der Suche eine echte, aktuelle Rolle steht. Yenas Struktur unterstützt das: Suchen starten mit einem Briefing, Kandidaten hängen an einem Mandat. Ein Pool "auf Vorrat" ist der Ort, an dem Rechtsgrundlagen dünn werden.

## Kontakte aufdecken, wenn Sie handeln wollen

Kontaktdaten sind personenbezogene Daten. Der Aufdeck-Schritt kostet bewusst einen [Daten-Credit](/de/sourcer/finding-contact-details), damit er eine Entscheidung bleibt und kein Standard: Decken Sie auf, wenn Sie für das konkrete Mandat wirklich Kontakt aufnehmen, nicht für jede Zeile einer Shortlist.

## Dem Kandidaten Rede und Antwort stehen können

Wenn ein Kandidat fragt, woher Sie seine Daten haben, brauchen Sie eine Antwort. Gesourcte Profile behalten in Yena Herkunft und Verlauf auf dem [Kandidatendatensatz](/de/pipeline/candidate-records), und Löschanfragen laufen wie in [DSGVO und Kandidatendaten](/de/privacy/gdpr-and-candidate-data) beschrieben.

## Die Kundenseite sauber halten

Der **Anonymize Names**-Schalter des [Kundenportals](/de/portal/sharing-a-shortlist) existiert für die Phase vor Vertragsabschluss: Der Kunde sieht Profile, keine Identitäten. Das schützt Kandidaten und Ihr Honorar zugleich.

<Note>
  Das ist keine Rechtsberatung, sondern Arbeitspraxis. Für die konkreten Pflichten Ihrer Beratung hat Ihr Datenschutzbeauftragter das letzte Wort.
</Note>
